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- 28.3.09: Widerspruch und Aufforderung zur Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 26.3.09 zur Vorlage V 09/0037-01 "Erlass einer Umlegungsanordnung für den Bereich des Bebauungsplans
"Honigsberger Str./Fünter weg - U 17"
, direkt im Anschluss an diese Aufzählung
März 09: Die MBI fordern und beantragen, keine "Umlegungsanordnung" zu beschließen,
sondern den Petitionsausschuss diesen Fall des U 17 erst einmal untersuchen zu lassen!
19.12.08: Unappetitlicher Kuhhandel mit den B-Plänen U 17 und C 20 zwischen SPD und CDU!
Voll an den Bürgern vorbei!
7.1.08: MBI lehnen die Weiterführung des Bebauungsplans U-17 ab!
Kein wirklicher Bedarf und völlig unzeitgemäß!
17.8.06: Anfrage für die BV 1 am 28.8.06 zu Feinstaubmessungen an der B 1 Ecke Fünter Weg/ U 17
31.10.05: Anfrage für den Planungsausschuss am 15.11.05 zu Bergschäden im Bereich des
Bebauungsplans U 17 „Fünterweg/Honigsberger Str.“
1.12.00: P R E S S E M I T T E I L U N G: MBI lehnen Weiterführung des Bebauungsplans U-17 ab
Einladung zum polit. Frühschoppen im Kulturzentrum Fünte am 26. Juli 09, dazu die Flugblätter für die Anwohner von
Beckstadt-/Ludwigstr. und von Fünter Weg/Honigsberger Str
. als Einladung zur Fünte, an die beide Gebiete direkt angrenzen, alles zusammen als (142 KB)
Mülheim, den 28. März 2009 An die Oberbürgermeiserin der Stadt Mülheim, Frau Dagmar Mühlenfeld
An den Rechsdezernenten der Stadt Mülheim, Herrn Dr. Frank Steinfort Nachrichtlich an die Fraktionen und Fraktionslosen im Rat der Stadt Widerspruch und Aufforderung zur Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 26.3.09 zur
Vorlage V 09/0037-01 "Erlass einer Umlegungsanordnung für den Bereich des Bebauungsplans "Honigsberger Str./Fünter weg - U 17" Sehr geehrte Frau Mühlenfeld, sehr geehrter Herr Dr. Steinfort, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus dem Rat der Stadt
in der Ratsitzung am vergangenen Donnerstag wurde der o.g. Punkt als TOP 9.2 der Tagesordnung behandelt. Bei Eintritt in den TOP gab Frau Mühlenfeld bekannt, dass der Stadtverordnete Willems den Saal wegen
Befangenheit verlassen werde. Bekanntlich ist er nebenamtlicher Geschäftsführer des Mülheimer Wohnungsbau (MWB) und der MWB wird von dem Umlegungsverfahren zum U 17 direkt betroffen sein.
Der Punkt wurde dann unter der Leitung von Frau Mühlenfeld behandelt. Mehrheitlich stimmte der Rat für die Umlegungsanordnung.
Am Freitag und am Samstag wurden wir von Mitbürger/innen angesprochen, ob auch die Oberbürgermeisterin als MWB-Aufsichtsratsvorsitzende und Frau Bürgermeisterin Renate aus der Beek als MWB-Beschäftigte an
der Beratung und Abstimmung teilgenommen hätten. Das haben beide nachweislich getan.
Nach reiflicher interner Überlegung sind wir nun zu der ersten Einschätzung gelangt, dass zumindest Frau
Mühlenfeld als befangen anzusehen sein müsste, so dass sie die Sitzung zu diesem Punkt weder hätte leiten
dürfen, noch hätte sie mit abstimmen gedurft. Ob das auch für Frau aus der Beek zutrifft, die stellvertretend
dann die Sitzung geleitet hätte, darüber konnten wir uns auf die Schnelle noch keine einhellige Meinung bilden.
Frau Mühlenfeld muss aber u.E. in dem o.g. Punkt als befangen angesehen werden, weil sie eben nicht im Auftrag des Rates dem MWB-Aufsichtsrat angehört und diesem auch vorsitzt. Deshalb übt sie dieses Mandat
praktisch als Privatperson aus. Damit aber ist sie bei einer Entscheidung des Rates zum MWB als befangen anzusehen. Der MWB ist zudem eine Genossenschaft und keine von der Stadt wesentlich beherrschte
Beteiligungsgesellschaft, da die Stadt weniger als 3% der Anteile hält. Auch deshalb besteht für Frau Mühlenfeld bei Entscheidungen zum MWB eine Interessenskollission zwischen ihren Funktionen als OB der
Stadt und als Aufsichtsratsvorsitzende des MWB. Der o.g. Beschluss zu der ohnehin nicht unkomplizierten Umlegungsanordnung für den lange sehr umstrittenen
Bebauungsplan U 17 könnte deshalb anfechtbar sein. Deshalb legen wir vorsorglich Widerspruch ein. Wir fordern Sie ferner auf, die Angelegenheit unverzüglich von
der Rechtsabteilung prüfen zu lassen und den o.g. Beschluss zu beanstanden, sofern unsere vorgetragenen Bedenken und Vorbehalte nicht vollständig ausgeräumt werden können.
i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher Zum Thema auch zu Ostern 09: Frühlingserwachen am Hofe zu Mölm Ruhrbaniensis?! Wie dichtete einst Goethe zu Ostern:
"Vom Eise befreit sind Strom und Bäche ....." In Mülheim aber gilt wohl eher: "Von allen guten Geistern befreit sind die
mölmschen Granden in medl, MST und selbst die local queen ......" Mehr zu Schlossherrin Inge, Fürst
Gerd von der Burgstr. und der Königsdame als (98 KB)
März 2009: In der Bezirksvertetung 1 am 2.3., dem Planungsausschuss am 17.3. und dem Rat am 26.3.09 soll der “Erlass einer
Umlegungsanordnung für den Bereich des Bebauungsplanes Honigsberger Str./Fünter Weg - U 17“ beschlossen werden. Grund dafür
ist, dass wichtige Grundstücke, die für die geplante Erschließung des Innenbereichs notwendig sind, weder der Stadt, noch dem
Mülheimer Wohnungsbau (MWB) gehören. 20 Jahre haben die Eigentümer immer gesagt, sie würden ihre Grundstücke nicht abgeben
wollen. Jetzt will man sie “umlegen“ in dem Geheimverfahren des sog. Umlegungsausschusses. Wenn das nicht klappt, die Eigentümer
sich also auf keinen Handel einlassen, wird die Stadt Enteignungsverfahren machen müssen oder einen Teil des B-Plans an den Nagel
hängen. Es gab in der Nachkriegszeit aus gutem Grund keine Enteignungsverfahren im demokratischen Mülheim. Ob die Stadt das
wirklich riskieren will, nur um dem MWB Baurecht zu verschaffen? Man wird sehen. Ohnehin hat das Durchpauken des U 17 eine
völlig neue Qualität, weil die Stadt mit Brachialgewalt für hauptsächlich 1 Grundstückseigner die Mehrheit der nicht Bauwilligen
Grundstückseigentümer übergangen hat bzw. übergeht. Das ist sehr ungewöhnlich und widerspricht dem Geist von Bebauungsplänen,
mit denen eben nicht Krieg untereinander geführt werden soll, sondern eine für alle Beteiligten verträgliche Lösung gefunden werden soll.
Anfang Dez. haben Betroffene den Petitionsausschuss in Düsseldorf eingeschaltet. Frau Sander dazu lapidar und arrogant: "Keine aufschiebende Wirkung" oder anders ausgedrückt: Interessiert uns nicht.
Viele Menschen hatte sich im letzten Mai die Mühe gemacht, in der Offenlage des U 17 Eingaben zu machen und ausführlich
auf viele Einzelaspekte einzugehen. Die Bezirksvertreter/innen und die Mitglieder des Planungsausschusses erhielten die
dicke Vorlage mit den hunderten von Bürgereingaben und den lapidaren Stellungnahmen der Stadt 1 Tag vor der
gemeinsamen Sondersitzung am 9.12.08. Also wurde die Entscheidung nur den Rat übertragen. Der stimmte dann am 19.12.
bei einer Mammut-Tagesordnung per Kuhhandel zwischen SPD und CDU für den U 17 und im Gegenzug den C 20
(Mariannenweg), mehr dazu siehe unten. Dass die Bürger bis heute keine Information bekommen haben, wie ihre
Anregungen und Bedenken denn bewertet oder berücksichtigt wurden, passt zu dem ganzen rücksichtslosen Vorgehen.
Die MBI fordern und beantragen (s.u.), keine "Umlegungsanordnung" zu beschließen, sondern den Petitionsausschuss diesen Fall des U 17 erst einmal untersuchen zu lassen!
Kurzum: Der U 17 ist eher ein Zeichen für organisierten Filz und insgesamt skandalös, weil Demokratie so zu Bruch geht.
Mülheim, den 10.3.09Antrag und Anfrage für den Planungsausschuss am 17.3.09 zu TOP 5 "Erlass einer Umlegungsanordnung für den Bereich des Bebauungsplanes Honigsberger Straße/Fünter Weg - U 17" - Vorlage V 09/0037-01 TO öffentlich und nichtöffentlich Umlegungs- und ggfs. Enteignungsverfahren am Beispiel des U 17
Die Verwaltung möge vorab folgende Fragen beantworten: Falls im Umlegungsverfahren keine Einigung erzielt wird, wie sieht das weitere Verfahren aus?
- Werden die politischen Beschlussgremien dann damit erneut befasst?
- Wenn nicht, wie genau sieht dann das weitere Verfahren aus?
- Mit Erstaunen haben wir inzwischen Kenntnis bekommen von einem laufenden Enteignungsverfahren in Heißen/Heimaterde.
Dort geht es um einen Privatweg, den die Stadt übernehmen möchte. Die Verwaltung möge im nichtöffentlichen Teil berichten, worum es im einzelnen geht und wie der Stand des Verfahrens ist.
Unabhängig davon möge die Verwaltung darstellen, wieviele
solcher Enteignungsverfahren es seit Kriegsende in Mülheim gegeben hat und wieviele davon ggfs. zur Realisierung eines Bebauungsplans durchgeführt wurden.
Der Planungsausschuss möge beschließen, dem Rat der Stadt zu empfehlen, den Beschluss zu der Umlegungsanordnung zum U 17
zurückzustellen, bis das Verfahren beim Petitionsausschuss des Landtages zu einer abschließenden Bewertung der Eingaben von Anwohnern gelangt ist. Begründung
Da der Fall eintreten könnte, dass im Umlegungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, müssten ggfs. Enteignungsverfahren
durchgeführt werden. Dass dies grundsätzlich problematisch ist, dürfte unumstritten sein.
Unabhängig davon wurde Anfang Dezember der Petitionsausschuss in Düsseldorf von Betroffenen des U 17 angerufen. Auch wenn
dieser formal keine aufschiebende Wirkung auslösen kann, wäre es bei der Komplexheit der Eingaben angemessen und fair, keine
Fakten und weiteren Beschlüsse zu fassen, bevor sich der Petitionsausschuss ein Urteil bilden konnte. L. Reinhard, MBI-Fraktionssprecher
19.3.09: WAZ Mülheim: HÄUSERBAU IN HEIßEN „Kein Raubtier-Kapitalismus”: Tenor des WAZ-Artikels: Enteignet wird in Heißen niemand, denn es wird umgelegt. Und wer damit nicht einverstanden, kann klagen.
Frau Weymann, die selbst betroffen ist, stellte das in der WAZ als Leserbrief klar: ".. Im Umlegeverfahren wird mir ein anderes
Grundstück zugewiesen, an dem ich aus Altersgründen kein Interesse mehr habe. Über meinen Kopf wird entschieden. Bei Ablehnung droht mir nur noch der Klageweg. Das ist fast eine Enteignung...."
Wie sonst soll man es beschreiben, wenn jemandem sein Eigentum gegen seinen Willen weggenommen wird.? "Keine Schande ..." wird Wiechering zitiert.
Was die WAZ nicht schrieb, war der Umstand, dass es um den MBI-Antrag ging, doch den Beschluss zur Umlegungsanordnung des U
17 "Fünterweg/Honigsberger Str." zurückzustellen und die Beurteilung des Düsseldorfer Petitionsausschusses abzuwarten. Dort
hatten verschiedene Betroffene Anfang Dez. die untenstehende Petition eingereicht. Der Anstand hätte es geboten, darauf Rücksicht zu
nehmen. Da formaljuristisch der Petitionsausschuss keine aufschiebende Wirkung hat, wurde am 18. Dez der Satzungsbeschluss
gefasst, und zwar in einem sehr unappetitlichen Kuhhandel von SPD und CDU. Die CDU, die vor den letzten Wahlen versprochen hatte,
den U 17 nicht weiter zu führen, stimmte zu und im Gegenzug stimmte die SPD für den B-Plan C 20 (Mariannenweg in Dümpten), mit
dem die CDU der Kirche einen Gefallen erwies, so wie die SPD beim U 17 dem MWB ihres Vorsitzenden Esser.
Der U 17 hat außer der notwendigen Zwangsenteignung, wie auch immer tituliert, noch etliche andere bedenkliche Probleme. Nein, es
ist nicht die Frage von "Raubtier-Kapitalismus", wie die WAZ fälschlicherweise die Vorwürfe zusammen fassen will. Es ist eher die
Frage, wie der Mölmsche Klüngel funktioniert und wie dabei alle anderen überfahren werden, aber auch, wie wenig Sorgfalt bei demokratischen Entscheidungen mitunter waltet.
9.4. bis 9.5.2008: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans U 17 In einer kurzfristig angesetzten gemeinsamen Sondersitzung von Bezirksvertretung 1 und Planungsausschuss am 9. Dezember 2008
sollte u.a. der Satzungsbeschluss gefasst werden zum Bebauungsplan „U 17 - Honigsbergerstraße / Fünter Weg“. Die Unterlagen von
mehreren hundert Seiten kamen erst am Tag davor zu den Bezirksvertrer/innen und Mitgliedern des Planungsausschusses, deshalb Verschiebung auf den Rat am 18. Dez.. Was dort geschah, im folgenden Mülheim, den 19. Dez. 2008 Nach uns die Sinnflut?
Unappetitlicher Kuhhandel mit den B-Plänen U 17 und C 20 zwischen SPD und CDU!
In der Ratssitzung gestern wurden 2 Uralt "Schätzchen" Mülheimer Betonorgien endgültig beschlossen, die Bebauungspläne "C 20 -
Mellinghofer Str./Mariannenweg" und "U 17 Fünterweg/Honigsberger Str.". Zu beiden gab es aufgrund der vielen und sehr dezierten
Einsprüche sehr dicke Vorlagen von mehreren hundert Seiten. Im zuständigen Planungsausschuss waren beide nicht oder nicht
ausreichend beraten und behandelt worden. Der C 20 wurde wegen SPD-Beratungsbedarfs ohne Beratung vertagt auf die Ratsitzung und
zum U 17 war die Unterlage erst tags zuvor bei Bezirks- und Ausschussmitgliedern eingegangen.
Die BV 2 hatte mit den Stimmen der SPD den C 20 abgelehnt. Die BV 1 hat nicht beschließen können. Die CDU hatte vor der letzten Wahl
versprochen, das Verfahren zu dem hochgradig heiklen U 17 einzustellen. Die Vertreter von SPD und CDU in der BV 1 erklärten aber, sie
übertrugen ihre Abstimmung an den Rat und entmündigten sich selbst. Eigentlich ist das so nicht vorgesehen, weil Bezirksvertretungen
separat gewählte Volksvertretungen sind. Doch der Umgang mit Demokratieregeln ist ein anderes Problem ....
Bis zur Ratsitzung nutzten dann SPD und CDU die Zeit für folgenden Kuhhandel:
Die SPD stimmt für den C 20, mit dem die CDU der Kirche einen Gefallen tun will und die CDU stimmt für den U 17, mit dem die SPD dem MWB (Mülheimer Wohnungsbau,
deren Chef auch SPD-Vorsitzender ist, dessen Aufsichtsratsvorsitzende die OB ist und bei dem weitere SPD-Ratsherrn und Damen gutdotierte Posten innehaben!) den langersehnten Gefallen tun will.
Die vielen Eingaben der Bürger interessierten anscheinend niemanden bei solch sachwidrigen Mauscheleien.
Bürgerbeteiligung wird so zur Farce! Widerlich! Just bei diesen beiden Bebauungsplänen geht es aber noch weniger als bei der Nicht-Berücksichtigung der
Bürgereingaben um stadtplanerische Fragen. Als z.B. der C 20 Ende der 70iger Jahre zum ersten Mal scheiterte, war das Schrumpfen der Bevölkerung und die inzwischen auf den Kopf gestellte Alterspyramide noch
kein Argument. Als der U 17 Anfang der 90iger Jahre zum ersten Mal scheiterte, war klar, dass ein Bebauungsplan nicht gemacht werden kann, wenn der Großteil der Grundstücksbesitzer dort kein Baurecht will.
Wenn nun diese beiden hochgradig bedenklichen B-Pläne, von denen jede an der Bevölkerung orientierte Stadt
bereits nach dem 1. Scheitern die Finger gelassen hätte, gerade heute doch noch beschlossen wurden, wirkt wie
nackte Torschusspanik. "Nach mir die Sinnflut" oder "was scheren mich die anderen Bürger, Hauptsache dieser
oder jener wird noch bedient, bevor es zu spät ist". Das scheint die fatale Geisteshaltung dahinter zu sein.
Wenn dann noch als Erfolg gefeiert wird, dass es nach 29 Jahren endlich eine Entscheidung gab, müsste man eigentlich fragen: Wieso
gerade jetzt, wenn das 29 Jahre vorher so schwierig war? Die Zeiten für zusätzliche Wohnungen in verbliebenen Grüngebieten waren
noch nie so ungünstig bzw. wenig sinnvoll wie heute. Doch Immobilien- Finanz- oder Wirtschaftskrise interessiert genauso wenig wie
das städtische Mikroklima in Zeiten der Klimakatastrophe oder etwa das Pestel-Gutachten des Wirtschaftsministeriums. So wird nach
amerikanischem Muster rein angebotsorientiert drauf los gebaut, bis der Markt zusammenbricht. Hauptsache, das jeweilige Klientel ist bedient. Wer dann noch an den Acker Tilsiter Str., die Sportplätze Blötterweg und Hochfelder Str., an den Hanten-, den Schlippenweg, die Felackerstr., die Wennemannstr., das
Gartendenkmal der Ostruhranlagen
uswusf. denkt, der wähnt sich in den 60iger und 70iger Jahren. Mit geregelter Stadtplanung hat das alles kaum noch zu tun, mit dem vielbeschworenen Wort der "Zukunftsstadt" noch weniger. Doch was soll`s: Beim U 17 ist nicht einmal die Frage der notwendigen Enteignungen geklärt und das ist
eine besonders heikle Sache! Mülheim/Ruhr, den 7. Jan. 2008 MBI lehnen die Weiterführung des Bebauungsplans U-17 ab! Kein wirklicher Bedarf und völlig unzeitgemäß! In der kommenden Bezirksvertretung 1 am 14. Januar und im Planungsausschuss am 22. Januar soll der
erneute Auslegungsbeschluss gefasst werden zum Bebauungsplan „U 17 - Honigsbergerstraße / Fünter Weg“,
als leicht abgespeckte Variante der Innenbereichsbebauung (ca. 50 Wohneinheiten). Der U 17 scheiterte 1993
am Widerstand vieler Anlieger und wurde 1996 beim erneuten Anlauf der Verwaltung auf Eis gelegt. Vor den
letzten Kommunalwahlen hatte sich im Übrigen auch die CDU gegen die Innenbebauung positioniert. Ob sie das
wegen der großen Koalition vergessen hat? Nur die SPD war bisher immer vorbehaltslos für den umstrittenen
B-Plan U 17. Kein Wunder, geht es doch hauptsächlich darum, dem SPD-nahen MWB Baurecht zu verschaffen. Das aber geht nur zu Lasten nicht bauwilliger Anlieger.
Wenn nun Anfang 2008 die Verwaltung wiederum einen Versuch startet, hier die letzte größere zusammenhängende Grünfläche in der Nähe des Ortszentrums von Heißen auch noch zu versiegeln, so erstaunt
dies, weil:
- mittlerweile die Nachfrage am Wohnungsmarkt deutlich rückläufig ist, teilweise auch größere Leerstände zu finden sind
- eine Reihe größerer Bauprojekte seit 1993 hinzukamen und noch begonnen bzw. fertiggestellt werden (Kasernengelände, Klotzdelle, Saarner Kuppe, Alte Stadtgärtnerei uswusf.)
- die Einwohnerzahl weiter schrumpfen wird
- in Zeiten der Klimakatastrophe der Erhalt von innerstädtischen Grünflächen und Bäumen für das Mikroklima immer mehr Bedeutung erhält.
Bei der vorliegenden neuen Variante sind die seinerzeit vorgesehenen Mehrfamilienhäuser zu 1 bzw. 2-Familien-Häusern umgeplant worden. Auch das kann nicht einleuchten, weil der MWB
(Mülheimer-Wohnungs-Bau), der hauptsächlich im Bereich des U 17 bauen will, seine eigentliche Aufgabe als
Mietergenossenschaft hat und nicht als Bauträger für Eigentumsbildung. Auch die neueste Variante des U 17 ist
aus klimatischen und ökologischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, die wohnungspolitische Notwendigkeit
fehlt zudem. Selbst die Feinstaub- und Bergbaufolgeprobleme sind nicht wirklich geklärt und der größere Teil der Anlieger ist gegen die Bebauung des Innenbereichs.
Aus all den Gründen heraus lehnen die MBI diesen erneuten Versuch zur Zerstörung der letzten größeren zusammenhängenden Grünfläche in Heißen ab.
i.A. der MBI-Fraktion: A. Klövekorn, Fraktionssprecherin in der BV 1
L. Reinhard, Fraktionssprecher im Stadtrat
Die Sitzungen von BV 1 und Planungsausschuss sind öffentlich. Sie beginnen beide um 16 Uhr in Raum 124 im
Rathaus. Jede/r Interessierte ist herzlich als Zuhörer/in eingeladen. Wann genau der Punkt behandelt wird, ist schwer vorherzusagen. 14.1.08: Bezirksvertretung 1: Ein Beschluss wurde nicht gefasst, weil die vorgelegten Pläne deutlich
differierten zu den Plänen im Amt und weil es größere Ungereimtheiten gibt, ob beim Landschaftspflegerischen
Begleitplan, bei Baugrenzen oder bei möglichen Bergschäden. Die Fraktionen sollen jetzt korrigierte Pläne und vor allem auch Kopien der Gutachten zu 1.) Geräuschemissionen und -immissionen, 2.) den
Landschaftspflegerische Begleitplan und 3.) die bergschadentechnische Gefahrenanalyse erhalten. Inwieweit bis zum 22. Jan. wirklich abstimmungsfähige Unterlagen vorliegen, steht also in den Sternen.22.1.08: Wegen Beratungsbedarfs der MBI wurde die Abstimmung verschoben auf die nächste Sitzung
19.2.08: MBI-Antrag zu Top 11 "Bebauungsplan Honigsberger Straße/Fünterweg - U 17" in der Sitzung der
Bezirksvertretung 1 am 26.02.08 und zum entsprechenden TOP in der Sitzung des Planungsausschusses am 4.
März 2008, den Auslegungsbeschluss des U 17 (Honigsberger Str./Fünterweg) auszusetzen, bis ein neuer und
belastbarerer Landschaftpflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet wurde und bis die Frage geklärt ist, ob der
zusätzliche Schacht, der in dem Gutachten des Büros IMMEKUS im Plangebiet angegeben ist, nicht zu Umplanungen führen muss In den Sitzungen der BV 1 am 26. Feb. und des Planungsausschusses am 4. März 2008 stimmten dann SPD und
CDU gegen den MBI-Antrag und für den Auslegungsbeschluss. Die FDP stimmte in der BV dagegen, im Planungsausschuss dafür. Die CDU brach also ihr Wahlversprechen, das sie vor der Kommunalwahl gegeben hatte!
9.4.08: Beginn der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Auslegung “Fünterweg/Honigsberger Str. - U
17“ für 1 Monat bis zum 9. Mai in Zi. 1907 im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Platz. Mülheim, den 17. 8. 2006 Anfrage für die Bezirksvertretung 1 am 28. August 2006 TO: öffentlich Feinstaubmessung an der B 1 Ecke Fünter Weg/ U 17
Bezugnehmend auf die Eingabe der Interessengemeinschaft Fünter Weg/Honigsberg möge die Verwaltung zu folgenden Fragen Stellung beziehen:
- Unter welchen Voraussetzungen wäre es möglich, an der geforderten Stelle eine Messstation aufzustellen?
Welches politische Gremium müsste das beschließen?
Wie lange würde es voraussichtlich dauern, bis ein entsprechender Antrag der Stadt von der LUA umgesetzt werden könnte?
- Inwieweit könnte oder würde die Feinstaubproblematik auch ohne Messstation im Umweltbericht für den Bebauungsplan U 17 berücksichtigt werden?
- Wie beurteilt die Verwaltung die Aussagen der Interessengemeinschaft, „dass eine Verwirklichung des U 17 aufgrund der Feinstaubproblematik gravierende negative Folgen für die Gesundheit der Heißener
Bevölkerung hätte.“
Annette Klövekorn, MBI-Fraktionsvorsitzende BV 1
Die Verwaltung verwies auf die bekannten Probleme bei der Feinstaubproblematik: Messstation kaum möglich und Maßnahmen irgendwann mit Umweltzonen, aber nicht auf
Mülheim, den 31.10.05
Anfrage für den Planungsausschuss am 15. November 2005 TO: öffentlich
Bergschäden im Bereich des Bebauungsplans U 17 „Fünterweg/Honigsberger Str.“ Nachdem zuletzt nicht ganz erklärliche Gebäudeschäden und Risse im Gelände im Bereich des B-Plans U 17
auftraten, wandten sich Anwohner an die Bergämter. Die gaben die Auskunft, dass das Plangebiet des U 17 zum Abbaubereich der ehemaligen Zeche Wiesche gehörte.
Der Auslegungsbeschluss für den U 17 soll in Kürze erfolgen. Deshalb möge die Verwaltung zu der Frage Stellung beziehen, inwieweit mögliche Bergbaufolgerisiken im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan U 17
untersucht und bewertet worden sind.
- Wenn ja: Welche Untersuchungen, Gutachten o.ä. hat es gegeben und mit welchen Ergebnissen?
- Wenn nein: Beabsichtigt die Verwaltung, solche Untersuchungen o.ä. noch vor dem Auslegungsbeschluss durchführen zu lassen?
L. Reinhard, MBI-Vertreter im Planungsausschuss
Beim 1. Versuch des Auslegungsbeschlusses 1993 sei das untersucht gewesen, doch habe man Grubenbilder
angefordert, sagte die Verwaltung. Das wird wohl nicht reichen! Weil es zudem im Gebiet des U 17 “wilden“, oberflächennahen Bergbau gegeben haben soll, wird die Problematik ohnehin weiter bestehen. Mülheim/Ruhr, den 01.12.2000
P R E S S E M I T T E I L U N GMBI lehnen die Weiterführung des Bebauungsplans U-17 ab
In der kommenden Bezirksvertretung 1 und im Planungsausschuss beantragt die Verwaltung die Weiterführung
des Verfahrens zum Bebauungsplan U 17 - Honigbergerstr. / Fünter Weg, als leicht abgespeckte Variante der
Innenbereichsbebauung (ca. 48 Wohneinheiten). Der U 17 scheiterte 1993 am Widerstand vieler Anlieger und wurde 1996 beim erneuten Anlauf der Verwaltung auf Eis gelegt.
Wenn nun Ende 2000 die Verwaltung wiederum einen Versuch startet, hier die letzte größere zusammenhängende Grünfläche um das Ortszentrum Heißen auch noch zu versiegeln, so erstaunt dies, weil:
- mittlerweile die Nachfrage am Wohnungsmarkt dramatisch rückläufig ist, teilweise auch größere Leerstände zu finden sind
- eine Reihe größerer Bauprojekte seit 1993 hinzukamen und noch begonnen bzw. fertiggestellt werden (Kasernengelände, Klotzdelle, Saarner Kuppe, Alte Stadtgärtnerei usw.)
- die Einwohnerzahl weiter schrumpfen wird.
Bei der vorliegenden neuen Variante sind die seinerzeit vorgesehenen Mehrfamilienhäuser zum größten Teil zu 1 bzw. 2-familien Häusern umgeplant worden. Auch das kann nicht einleuchten, weil der
Mülheimer-Wohnungs-Bau (Kaserne, Markscheider Hof, Klotzdelle, alte Gärtnerei, Saarner Kuppe usw.), der
im Bereich des U 17 hauptsächlich bauen will, seine eigentliche Aufgabe als Mietergenossenschaft hat und nicht
als Bauträger für Eigentumsbildung. Auch die neue Variante des U 17 ist aus klimatischen und ökologischen Gesichtspunkten nicht vertretbar, die wohnungspolitische Notwendigkeit fehlt zudem.
Selbst die Abwasserproblematik ist nicht wirklich geklärt und der weitaus größte Teil der Anlieger ist gegen diese Bebauung des Innenbereichs.
Aus all diesen Gründen heraus lehnen die MBI diesen erneuten Versuch zur Zerstörung der letzten größeren zusammenhängenden Grünfläche in Heißen ab. i.A. der MBI-Fraktion: L. Reinhard, Fraktionssprecher
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